Mit medatixx in die Telematikinfrastruktur

medatixx und I-Motion sorgen für den sicheren Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Je nach Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Optionen. Zum Beispiel für Praxisgründer das medatixx-TI-Bundle. Auch in Bezug auf den bevorstehenden Zertifikats-Ablauf TI-Konnektor sind wir an Ihrer Seite. Und ganz neu bieten wir medatixx-Kunden den Umstieg auf TI as a Service, dem TI-Anschluss zum monatlichen Festpreis.

Informieren Sie sich auch unter i-motion.de oder fragen Sie Ihren medatixx-Servicepartner.

 

Sie haben die Wahl:

Für Praxisgründer

Unser Vorteilspaket: Bei Neubestellung eines TI-Anschlusses erhalten Sie die moderne Praxissoftware medatixx sowie viele optional buchbare Add-ons für 12 Monate kostenfrei.

medatixx für Praxisgründer

Für Umsteiger

Sie möchten auf eine Praxissoftware von medatixx umsteigen und Ihren TI-Anschluss in unsere Hände legen. Der medatixx-Servicepartner informiert Sie zu unserem attraktiven Umsteiger-Angebot.

zu den Servicepartnern

Für medatixx-Kunden

Beauftragen Sie den Austausch TI-Konnektor. Oder steigen Sie als medatixx-Kunde um auf TI as a Service, dem TI-Anschluss zum monatlichen Festpreis.

zum I-Motion KundenCenter

Sie gründen Ihre Praxis und haben gerade eine Praxissoftware von medatixx bestellt? Dann beauftragen Sie nun bequem alle notwendigen TI-Komponenten über unser Bestellformular.

Ihr Vorteil:

Als medatixx-Kunde profitieren Sie vom Alles-aus-einer-Hand-Prinzip. Sämtliche TI-Komponenten sind tief in die jeweilige Praxissoftware von medatixx integriert, für ein komfortables Anwendungserlebnis. In Supportfragen steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
 

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dip: Das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis

Auf dem Portal bietet medatixx Inhalte und Wissen rund um E-Health, Telematik-infrastruktur (TI) und Gesundheitspolitik an.

Ihr Auftragsstatus

Bei der Bestellabwicklung haben Sie mit unserem Tochterunternehmen I-Motion einen kompetenten Partner an der Seite: Die langjährige Erfahrung in der Realisierung von über 17.000 TI-Anschlüssen fließt direkt in die reibungslose Abwicklung der TI-Anbindung Ihrer Praxis ein. Das I-Motion KundenCenter bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Auftragsstatus jederzeit zu verfolgen, anzupassen und um weitere Komponenten zu ergänzen. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach der initialen TI-Bestellung automatisch per Post.

I-Motion KundenCenter

TI-Anbindung in der Arzt-/Psychotherapiepraxis

Mit gematik-Zulassung. Dieser ist die zentrale Komponente zwischen Praxissoftware und Kartenterminals und dient als sicherer Kommunikationsweg zur Telematikinfrastruktur.

Mit gematik-Zulassung. Das stationäre Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte der Patientin oder des Patienten ein und übernimmt die Versichertenstammdaten in die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbindung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor. Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.

Zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Die "Secure Module Card – Betriebsstätte", abgekürzt SMC-B, ist separat zu bestellen. Sie muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist eine SMC-B notwendig.

zur Bestellung bei unserem Partner medisign

Baut ein sogenanntes „virtuelles privates Netzwerk“ auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

Mit gematik-Zertifizierung, freigeschaltet in der Praxissoftware.
Das Modul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig.

Für den Nachweis der Ärztin oder Psychotherapeutin als berechtigte TI-Nutzerin. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur), etwa beim eArztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeutenkammer.

Zur Bestellung bei unserem Partner medisign

dazugehörige TI-Anwendungen:

Bild zu Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist eine digitale, patientengeführte Akte. Enthalten sind etwa Diagnosen, Befunde, Arztbrief oder Gesundheitsdaten. Die ePA wird bis 2023 in 3 Stufen mit weiteren Informationsobjekten befüllt und detaillierten Berechtigungsstufen versehen. Sie ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und soll zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung führen. Für Patientinnen und Patienten ist die ePA freiwillig. Arzt- und Psychotherapiepraxen müssen seit dem 01.07.2021 in der Lage sein, diese zu befüllen.

Umfangreiches Wissen zur ePA bietet dip, das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM ermöglicht eine vertrauliche, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Nachrichten und medizinische Dokumente (etwa eArztbrief, eAU) werden über spezielle
KIM-E-Mail-Adressen sicher versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet. Zudem ist die Übermittlung einer Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger über KIM grundsätzlich seit 01.10.2021 Pflicht.

Informationen rund um KIM, die eAU sowie den eArztbrief stehen bereit auf dip, dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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Bild zu Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Bild zu Notfalldatenmanagement (NFDM)

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Mittels NFDM erfolgt die Speicherung notfallrelevanter Daten auf Wunsch der Patientin oder des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (zum Beispiel von Diagnosen, Unverträglichkeiten oder einer bestehenden Schwangerschaft). Karten-PIN und qualifizierte elektronische Signatur (QES) gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Durch NFDM erhalten Ärzte und Psychotherapeuten im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen von Patientinnen und Patienten.

Erfahren Sie mehr zu NFDM auf dip, dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der eMP ist die Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen (Dosis, wie oft, wie viel) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch die Patientin oder den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen reduziert.

Zusätzliche Informationen zum eMP finden Sie auf dip, dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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Elektronisches Rezept (eRezept)

Mit dem eRezept erfolgt die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form anstatt auf dem Papier. Dabei wird der Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. Der Versand erfolgt über die Telematikinfrastruktur.

Lesen Sie mehr zum eRezept - auch zum aktuellen Stand der Einführung - auf dip, dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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Die neue
IT-Sicherheitsrichtlinie

Erfahren Sie in unserer Podcast-Reihe #GesetzMeetsPraxis
Hintergründe zur IT-Sicherheits-Richtlinie.

Podcast

 

IT-Sicherheit in der Arztpraxis –
eine Herausforderung, die zu meistern ist!

Lesen Sie ein Interview rund um die IT-Sicherheit mit Holm Diening,
Leiter Informationssicherheit und Datenschutz bei der gematik.

zum Interview

Meilensteine nach dem E-Health-Gesetz

Der aktuelle Fahrplan zur Telematikinfrastruktur ist zu finden auf dip,
dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.

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