medatixx kümmert sich um den sicheren Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Extra hierfür haben wir das medatixx-TI-Bundle zusammengestellt. Es beinhaltet alle notwendigen Basis-Komponenten inklusive VSDM-Modul (ausgenommen SMC-B und eHBA). Dazu bieten wir Ihnen Pflege- und Betriebspakete.
Unsere TI-Angebote:
Für Neukunden: TI plus Praxissoftware
Unser Angebot umfasst alle notwendigen TI-Komponenten inkl. VSDM-Modul (ohne SMC-B, eHBA). Zudem können Sie die Praxissoftware medatixx 12 Monate kostenfrei nutzen.
Oder sind Sie bereits medatixx-Kunde und haben noch keinen TI-Anschluss? Dann bestellen Sie bequem alle notwendigen TI-Komponenten über unser Bestellformular.
Oder sie sind bereits medatixx-Kunde und verfügen über einen TI-Anschluss? Sehr gut! Buchen Sie weitere TI-Fachdienste bequem per Bestellformular hinzu.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, unseren KIM-Dienst (sicherer Versand u. a. von eAU und eArztbrief), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) hinzuzubuchen. Als medatixx-Kunde profitieren Sie hier vom Alles-aus-einer-Hand-Prinzip, d. h. eine tiefe Integration in die Praxissoftware von medatixx sowie ein persönlicher Ansprechpartner für alle Komponenten.
Bestellabwicklung und Antworten
Ihr Auftragsstatus
Bei der Bestellabwicklung haben Sie mit unserem Tochterunternehmen I-Motion einen kompetenten Partner an der Seite: Die langjährige Erfahrung in der Realisierung von über 17.000 TI-Anschlüssen fließt direkt in die reibungslose Abwicklung der TI-Anbindung Ihrer Praxis ein. Das I-Motion KundenCenter bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Auftragsstatus jederzeit zu verfolgen, anzupassen und um weitere Komponenten zu ergänzen. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten für das I-Motion KundenCenter nach der Bestellung des medatixx-TI-Bundles automatisch per Post.
Sie haben Fragen zum Thema Telematikinfrastruktur? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt.
Bei allen Fragen rund um Ihre TI-Bestellung oder die Installation der Komponenten vor Ort steht Ihnen Ihr medatixx-Servicepartner mit Rat und Tat zur Seite.
mit gematik-Zulassung. Dieser ist die zentrale Komponente zwischen Praxissoftware und Kartenterminals und dient als sicherer Kommunikationsweg zur Telematikinfrastruktur.
mit gematik-Zulassung. Das stationäre Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein und übernimmt die Versichertenstammdaten in die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbind-ung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor. Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.
baut ein sog. "virtuelles privates Netzwerk" auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.
mit gematik-Zertifizierung, freigeschaltet in der Praxissoftware. Das Modul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig.
zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Der SMC-B ist separat zu bestellen, muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein SMC-B notwendig.
für den Nachweis des Arztes als berechtigter TI-Nutzer. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qual. elektronische Signatur), z. B. beim eArztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeuten-kammer.
Für den gesetzlich verpflichtenden Abgleich der auf der Versichertenkarte (eGK) gespeicherten Stammdaten mit dem Kostenträger. Das hierfür notwendige VSDM-Zusatzmodul ist in den Angebotspaketen von medatixx bereits enthalten.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Vertrauliche, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eArztbrief, eAU) werden durch KIM sicher per E-Mail versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.
Zudem ist die Übermittlung einer Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU) an den Kostenträger über KIM ab 01.10.2021 Pflicht.
Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft). Karten-PIN und qualifizierte elektronische Signatur (QES) gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.
Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen (Dosis, wie oft, wie viel) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen reduziert.
Ab dem 01.01.2021 sind Kostenträger verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Diese wird u. a. Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten enthalten. Die ePA wird bis 2023 in 3 Stufen mit weiteren Informationsobjekten befüllt und detaillierten Berechtigungs-stufen versehen. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und soll zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung führen. Für den Patienten ist die ePA freiwillig. Ärzte müssen ab 01.07.2021 technisch in der Lage sein, diese zu befüllen. Hintergrundinformationen in folgendem Artikel.
§ 291a SGB V Einführung von eMP und NFDM als Anwendungen der TI
§ 291b SGB V Start von KIM mit dem eArztbrief als erste Anwendung
medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.
§ 75b SGB V Die Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung tritt in Kraft.
medatixx lässt sich gemäß KBV-Vorgaben als zertifizierter Dienstleister auditieren.
01.01.2021
§ 291a SGB V Einführung der ePA als freiwillige Anwendung in der Arztpraxis Für Krankenkassen besteht die Pflicht zum Angebot der ePA an deren Versicherte
01.10.2021
§ 341 SGB V Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die eAU über KIM an den Kostenträger zu übermitteln.
medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.
01.01.2022
§ 360 (2) SGB V Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer Form Verpflichtung zur Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in elektronischer Form (eRezept).
medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.