Artikel 28 DSGVO Absatz 3 - „Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind.“ Zweifelsfrei sind wir für Ihre Praxis Auftragsverarbeiter und daher müssen Sie mit uns einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem wichtigen Thema und bieten Ihnen daher einen Auftragsverarbeitungsvertrag an. Unser AVV wurde durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Herbst 2019 und 2022 positiv geprüft.
Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der medatixx GmbH & Co. KG geschlossen haben. Ist dies der Fall, so müssen Sie uns die Unterlagen NICHT noch einmal zusenden. Bitte beachten Sie, dass die Liste der UAN aktualisiert wurde.
Sollten Sie bisher keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns geschlossen haben, so bitten wir Sie, uns das Dokument in 2-facher Ausfertigung unterzeichnet an die folgende Adresse zu senden:
medatixx GmbH & Co. KG
Kronacher Straße 43
96052 Bamberg