| Wichtige Information: HzV-/FaV-Endabrechnung nicht mit dem Feature-Update 23.4 und Quartalsupdate 23.4 durchführen

Falls Sie an Selektivverträgen der Hausarzt- und Facharztzentrierten Versorgung (HzV/FaV) teilnehmen, führen Sie bitte KEINE Endabrechnung mit dem Feature-Update 23.4 und Quartalsupdate 23.4 durch. Diese enthalten einen Fehler. Einen Abrechnungsprüflauf können Sie problemlos durchführen. Wir werden Ihnen so bald wie möglich ein Service-Pack zur Verfügung stellen, das diesen Fehler behebt. Bitte warten Sie mit Ihrer HzV-/FaV-Endabrechnung bis nach der Installation dieses Service-Packs oder führen Sie diese mit dem Quartalsupdate 23.3 durch.

 

| Quartalsupdate 23.4 steht wieder zur Verfügung

Aus technischen Gründen musste das Quartalsupdate 23.4 vom 25.09.2023 zurückgezogen werden. Das korrigierte Quartalsupdate 23.4 vom 28.09.2023 für x.comfort steht Ihnen ab sofort wieder online im Bereich "Downloads" zur Verfügung. Im beigefügten Updateschreiben 23.4 erhalten Sie eine Übersicht über den Inhalt des Quartalsupdates 23.4.

Für einen sicheren und stabilen Betrieb empfehlen wir Ihnen, das Update 23.4 möglichst zeitig zu installieren. Damit ist sichergestellt, dass Sie fehlerfrei mit den TI-Fachdiensten arbeiten können.

Bei Fragen zu den Installationsvoraussetzungen und zur Installation beachten Sie bitte auch die Installationsanleitung, die wir Ihnen mit dem Quartalsupdate ebenfalls zur Verfügung stellen.

Über die Schaltfläche "PDF Download" erhalten Sie die angekündigte Vorab-Information zum Quartalsupdate.

Überblick über neue Funktionen im Updateschreiben

Auch mit diesem Update erhalten Sie wieder vielfältige Neuerungen und Erweiterungen für Ihre Praxissoftware. Einen Überblick sowie ausführliche Informationen dazu erhalten Sie im Updateschreiben zur Version 23.4. Bitte informieren Sie sich dort. Sie öffnen es, indem Sie im Hauptmenü von x.comfort auf Aktuelles Updateschreiben klicken.

| Wichtiger Hinweis: Stapelsignatur bei der eAU nicht verwenden

Aktuell kommt es in seltenen Fällen zu Problemen, wenn Sie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mit der Stapelsignatur signieren und dann versenden.

Stapelsignatur bedeutet, dass Sie mehrere eAUs im x.comcenter markieren, gleichzeitig signieren und dann versenden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und informieren Sie auf den bekannten Kundenkanälen, sobald diese verfügbar ist.

Wichtig ist: Signieren Sie bis zum Einspielen der Korrektur bitte keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit der Stapelsignatur, sondern signieren Sie stattdessen die eAUs einzeln.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.

| Aktuelle Information zur Kassenabrechnung für das 3. Quartal

Mit dieser Aktuellen Information erhalten Sie wichtige Informationen zur Kassenabrechnung für das 3. Quartal. Informieren Sie sich daher bitte über die Schaltfläche "PDF Download" über die Details sowie den vollständigen Inhalt der Aktuellen Information.