Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der GKV-Spitzenverband einigten sich erneut auf eine Aussetzung der eigentlich geltenden Limitierung von Fallzahl und Leistungsmengen für ausschließlich stattfindende Behandlungen per Videosprechstunde. Die Anzahl der rein per Video stattfindenden Behandlungen ist im Regelfall auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle begrenzt. Die vereinbarte Aussetzung dieser Regelung endet nun am 31.12.2020.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens und einer sich im letzten Quartal 2020 womöglich zuspitzenden Lage, aber auch grundsätzlich, ist die Kombination aus Videosprechstunde und Präsenzterminen ein sinnvoller Ansatz. Die Pauschalen nebst Zuschlägen werden in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal ein persönlicher Kontakt erfolgt. Ist dies nicht der Fall und die Behandlung erfolgt ausschließlich per Video, werden die Zuschläge je Facharztgruppe um 20, 25 beziehungsweise 30 Prozent gekürzt.
x.onvid noch bis 30.11.2020 kostenfrei
medatixx unterstützt Arztpraxen in Zeiten des Corona-Virus und bietet die Videosprechstunde x.onvid powered by Patientus bis 30.11.2020 zur kostenfreien Nutzung an. Danach läuft die Lizenz automatisch aus.
Zahlreiche Gründe sprechen für x.onvid und eine kostenpflichtige Lizenz nach dem 30.11.2020.
1. Senkung von Infektionsrisiken
Ärzte schützen sich, ihr Personal sowie Risikogruppen (chronisch Kranke, ältere Patienten) durch die kontaktlose Behandlung von Patienten, die mutmaßlich an einer Infektionskrankheit leiden. Gleichzeitig bietet die Videosprechstunde einen vertrauensvollen Arzt-Patienten-Kontakt im Vergleich zur telefonischen Betreuung.
2. Zeitersparnis und Entlastung des Praxisteams
Der ortsunabhängige Patientenkontakt per Videosprechstunde ersetzt zum Teil Hausbesuche und persönliche Routinebehandlungen in der Praxis (Befundbesprechungen, Nachsorgetermine, Schwangerschaftsberatung).
3. Komfortable Anwendung
Anlage und Aufruf der Videosprechstunde erfolgen direkt im Terminplaner der Praxissoftware von medatixx. Nutzeroberfläche und virtuelles Wartezimmer sind übersichtlich und einfach zu bedienen.
4. Kompensation durch Zuschläge
Eine Videosprechstunde kann über die EBM-Ziffern 01450 (Technikzuschlag 4,39 €) und 01451 (Förderzuschlag 10,11 €) abgerechnet werden. Eine Förderung von bis zu 710 € pro Quartal ist dabei möglich. Auf Grundlage der EBM Ziffer 01451 amortisiert sich eine kostenpflichtige Lizenz für x.onvid bereits nach 15 Videosprechstunden im Quartal.
Mehr zur Videosprechstundenlösung von medatixx unter xonvid.de.
Allgemeine Informationen und aktuelle Änderungen zur Videosprechstunde bietet die Website der KBV.